Autostrom-Liefervertrag
Viele Stadtwerke bieten mittlerweile Autostrom-Lieferverträge an. Mit diesen wird ausschließlich eine Wallbox im privaten Bereich mit Ladestrom versorgt. Diese ist daher auf einen separaten Zähler angewiesen, sodass sichergestellt werden kann, dass der gelieferte Strom ausschließlich in die Wallbox(en) fließt und keine anderen Verbraucher versorgt. Durch den §14a des EnWG haben Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. Wallboxen intelligent zu steuern. Im Falle von Netzengpässen können diese auf 4,2 kW heruntergeregelt werden, um drohende Stromausfälle zu verhindern und die Netzstabilität zu gewährleisten.Um mit Ihren Endkunden ein Vertragsverhältnis bei der Autostromlieferung abschließen zu können, geben wir Ihnen daher diese Vorlage an die Hand, mit der Sie dies umsetzen können. Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter. Dieses Vertragswerk ist vorzugsweise für Ein- und Zweifamilienhäuser ausgelegt! Für Mehrfamilienhäuser hat die ASEW ein anderes Vertragswerk konzeptioniert.
Autostrom-Liefervertrag für Mehrfamilienhäuser
Mit diesem Autostrom-Liefervertrag für Mehrfamilienhäuser haben Sie die Möglichkeit den Stromverbrauch Ihrer Endkunden im Mehrfamilienhaus abzurechnen. Das Konzept deckt sowohl Kauf- als auch Mietmodelle ab und kann für Pauschale ebenso genutzt werden wie eine kWh-genaue Abrechnung. Das Vertragswerk bedenkt den §14a EnWG, eine Messung nach eichrechtskonformem oder MID-Zähler, Umlagen, die zu leisten sind sowie Wartung, Instandhaltung und damit verbundenen Zutrittsrechten. Wir hoffen, das Vertragswerk hilft Ihnen, Ihre Konzepte Bestands- und Neubauten umzusetzen. Bei Fragen und Anregungen kommen Sie gerne auf uns zu.
Dach-PV (Dachmiete)
PV-Lösungen sind weltweit weiterhin auf dem Vormarsch. Aber auch in Deutschland haben Sie trotz des PV-Deckels nach wie vor gute Aussichten. Unser Vertrag hilft Stadtwerken dabei, die Photovoltaik in der Region gezielt weiter auszubauen. Über die Dachmiete lassen sich PV-Projekte auch dann verwirklichen, wenn keine geeigneten Freiflächen bereitstehen oder Kunden keine Anlage für den Eigenverbrauch realisieren wollen.
Digitales Produkt (Test)
Nachhaltigkeit ist in aller Munde – so auch in vielen Stadtwerken. Doch welchen Beitrag hierzu kann ein Stadtwerk, neben dem Vertrieb von klimafreundlicheren Kernprodukten und -dienstleistungen, noch erbringen? Und wie kann dieser vor Ort in der eigenen Region geleistet werden? Das vorliegende Informationspaket versteht sich als eine Inspirationsquelle mit vielen Maßnahmen und Kooperationsbeispielen diverser Stadtwerke, um sich genau diesen Fragen anzunähern. Wir hoffen, auf diese Weise Ihre Kreativität und Ihren Appetit auf eigene innovative Projekte anregen zu können. Wir sind bereits gespannt, welche Wege Sie gehen werden. Seien Sie sich gewiss: Die ASEW unterstützt Sie jederzeit dabei.
Direktvermarktungsvertrag
Diese Verträge ermöglichen es Stadtwerken, als Direktvermarkter aufzutreten und Strom direkt von Erzeugern erneuerbarer Energie zu erwerben und diesen an den Strommärkten zu vermarkten.Das Vertragsmuster, basierend auf dem Standard eines ASEW-Mitglieds, fokussiert sich auf die klare Regelung der Lieferbedingungen, Anlagensteuerung, Prognose sowie der Umgang mit der volatilen Erzeugung des gelieferten Stroms. Ziel ist eine ausgewogene Partnerschaft, die den Anlagenbetreibern einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage und den Stadtwerken die Vermarktung als Geschäftsmodell ermöglicht.
Dynamische Tarife
Dynamische Tarife sind in aller Munde. Viele Stadtwerke überlegen aktuell, wie sie die neuartigen Anforderungen effizient und gesetzeskonform, auch in Ihren AGB, umsetzen sollen.Um hierbei zu unterstützen wurde ein Muster für Ergänzende Bedingungen entwickelt. Ergänzenden Bedingungen können genutzt werden, um bestehende AGB weiter zu verwenden und die neuen Aspekte Dynamischer Tarife separat und effizient abzubilden.Wichtig hierbei: Die Ergänzenden Bedingungen ersetzen die bestehenden AGB nicht, sondern ergänzen diese. Nach individueller Anpassung auf den eigenen Dynamischen Tarif und die eigenen AGB können die Bestands-AGB und die Ergänzenden Bedingungen gemeinsam genutzt werden.
Fernwärmelieferung
Die Fernwärmelieferung ist eines der bewährten Standbeine von Stadtwerken. Im Zuge der Wärmewende steigen jedoch auch viele Versorger neu in das Geschäftsfeld ein.Außerdem werden bestehende Vertragsverhältnisse aufgrund sich ändernder regulatorischer Rahmenbedingungen überarbeitet. Unser Mustervertrag kann hier eine Orientierungshilfe bieten.
Gestattungsvertrag öffentliches Laden
Der Gestattungsvertrag für öffentliches Laden ermöglicht es Ihnen, Stellflächen im öffentlichen Raum, die nicht in Ihrem Besitz sind, für die Installation von Ladeinfrastruktur zu nutzen. Der Eigentümer des Stellplatzes gestattet Ihnen dabei dessen Nutzung für einen bestimmten Zeitraum. Der THG-Quotenhandel ist nicht im Rahmen des Vertrages abgegolten und separat geregelt werden. Im „Betriebsführungsvertrag für Ladeinfrastruktur“ der ASEW haben wir hierfür mögliche inhaltliche Vorlagen für Sie erstellt.
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