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Gestattungsverträge Neubauten und Bestandsgebäude

Beschreibung

Produktinformationen "Gestattungsverträge Neubauten und Bestandsgebäude"

Wenn ein Stadtwerk die Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern verantworten und dementsprechend die Planung, Installation, Stromlieferung, den Betrieb sowie die Wartung und Instandhaltung übernehmen möchte, muss er zunächst mit dem Bauträger (Neubauten) bzw. mit der WEG (Bestandsgebäude) einen Gestattungsvertrag schließen. 

Der Vertrag befähigt das Stadtwerk anschließend dazu, sich als alleine Instanz in der Immobilie im Bereich Ladeinfrastruktur für einen Zeitraum von 10-15 Jahren zu positionieren. Aufbauend auf dem Gestattungsvertrag, können ASEW-Mitglieder unseren „Nutzungsvertrag für Ladetechnik“ nutzen, in welchem mit dem Stellplatzeigentümer geregelt wird, wann und unter welchen Bedingungen die Ladeinfrastruktur installiert wird. 



Inhaltlich

Hanno Ahlrichs
Hanno Ahlrichs Senior Projektmanager E-Mobilität